Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes für den Schulbetrieb

Informationen zu den Themen Desinfektion und Mund-Nasen-Schutz im Schulbetrieb

Auf Grund der aktuellen Situation in Bezug auf das Corona-Virus SARS-CoV2 bestehen einige Unsicherheiten, welche Schutzmaßnahmen wirksam sind und wie man sich am besten schützt. Hierzu übersenden wir folgende Informationen:

Bei dem neuen Corona-Virus SARS-CoV2 handelt es sich um einen Erreger, der durch Tröpfchen in der Luft übertragen wird (Anhusten, Anniesen). Deshalb besteht der beste Schutz vor einer Ansteckung im Einhalten des Mindestabstandes > 1,5 m zu anderen Personen. Eine Übertragung durch Kontakt mit Oberflächen ist dagegen eher selten, da das Virus auf Oberflächen nicht lange überlebt und eine Infektion nur dann möglich ist, wenn die Hand mit Schleimhäuten (Augen, Mund, Nase) in Kontakt kommt. Daher der Rat: Die Hand hat im Gesicht nichts verloren!

Desinfektion

Die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts lautet: regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife beseitigt Krankheitserreger und insbesondere SARS-CoV2 ausreichend, hierbei ist das Einhalten der Waschzeit von 20-30 Sekunden (oder 2 Strophen des Liedes „Happy Birthday“ singen) zu beachten. Desinfektion ist dem medizinischen Bereich vorbehalten.

Richtiges Desinfizieren muss geübt werden; falsch durchgeführt schadet es mehr als es nutzt:

  • Es wiegt in falscher Sicherheit
  • Die angewandten Mittel belasten die Umwelt
  • Desinfektionsmittel verursachen insbes. bei falscher Anwendung Hautirritationen und Ekzeme
  • Bei Kontakt zu Schleimhäuten und Augen sind bleibende Schäden zu erwarten
  • Es handelt sich meist um Mittel auf Alkoholbasis, deren Dämpfe bereits bei Raumtemperatur leicht entzündlich sind. Damit besteht, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung, Brandgefahr!

Mund-Nasen-Schutz

Als viren-dicht gelten nur Masken mit der Bezeichnung FFP2 und FFP3, die für medizinisches und pflegerisches Personal bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes vorgesehen sind und nicht im privaten oder sonstigen nicht-medizinischen Bereich getragen werden sollen.

Der „einfache“, ggf. selbst hergestellte Mund-Nasen-Schutz sorgt lediglich dafür, dass die Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder auch bereits beim normalen Sprechen ausgestoßen werden, weniger weit ausgestoßen werden als ohne Maske. Daher gilt die Empfehlung, dass in Situationen, in denen Sicherheitsabstand einzuhalten ist (Klassenraum, Unterricht), das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht sinnvoll ist; in Situationen, in denen dieser Abstand unterschritten wird (ggf. Pausenhof, Bushaltestelle) das Tragen helfen kann, die Infektionswahrscheinlichkeit zu verringern. Bei der Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (Schulbus) gilt gemäß der entsprechenden Niedersächsischen Verordnung die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Folgende Punkte sind bezüglich eines Mund-Nasen-Schutzes zu beachten:

  • Die Maske soll möglichst eng anliegen
  • Sie soll Mund und Nase immer komplett abdecken
  • Sie soll nicht zwischendurch abgesetzt bzw. unter das Kinn geschoben werden, um sie später wieder aufzusetzen
  • Sie soll spätestens nach 4-6 Stunden gewechselt werden
  • Nach 1-maligem Tragen muss die Maske entsorgt bzw., wenn möglich, bei mindestens 60°C gewaschen werden

Quelle: Gesundheitsamt Wittmund

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