Leihbedingungen für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Die Anmeldung muss fristgerecht über IServ → Schulbücher verbindlich erfolgt sein, sonst kann keine Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe erfolgen und die Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
Die Unterlagen für evtl. gestellte Ermäßigungs- oder Befreiungsanträge müssen rechtzeitig im Sekretariat eingegangen sein, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.
Die Leihgebühr muss bis zum genannten Zahlungstermin auf dem Konto der Schulbuchausleihe eingegangen sein. Die Kontoverbindung und der Verwendungszweck wird bei der Anmeldung per Mail zugestellt.
Bei nicht fristgerechtem Eingang ist keine Teilnahme möglich. Der verspätete Zahlungseingang wird erstattet und die Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich, spätestens bis 14 Tagen nach Erhalt bei der Bücherausleihe mitgeteilt werden, damit sie getauscht werden können.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die ausgeliehenen Bücher sorgfältigzu behandeln, sonst kann es bei der Rückgabe zu Ersatzansprüchen kommen.
Bei Vertauschen der Bücher haftet jeder Entleiher für das ursprünglich durch ihn ausgeliehene Buch.
Bei Nichtabgabe, Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher, verpflichten sich die Teilnehmer, den Zeitwert zu ersetzen. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, den Teilnehmer vom Ausleihverfahren der kommenden Jahre auszuschließen.
Die Ausleihgebühr gilt für jeweils für ein Jahr. Bei Zweijahresbänden muss im Folgejahr ebenfalls ausgeliehen werden oder die Bücher sind am Schuljahresende wieder zurückzugeben. Bei Nichtzahlung und Nichtrückgabe kommt es zu einem Ersatzanspruch für alle Bücher.